Allgemeine Geschäftsbedingungen der intakkt Psychological Solutions - Institut für individuelle psychologische Lösungen
I. Bedingungen für alle Geschäftsbereiche
I.) Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Aufträge zwischen der intakkt Psychological Solutions - Institut für individuelle psychologische Lösungen (Auftragnehmerin) sowie deren Geschäftszweige (Consulting and Services, psychologisches Forcbildungsinstitut und M.E.G.-Regionalstelle, Psychologische Praxis Stefanie Schramm) und deren Auftraggebern über die Beratung, Planung, Organisation und Durchführung von Ausbildungsseminaren, Supervisionen und sonstigen Veranstaltungen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Besondere Bedingungen für einzelne Geschäftsbereiche werden nachfolgend gesondert aufgeführt.
2.) Umfang und) Ausführung des Auftrages
Gegensund des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachkundiger Mitarbeiter zu bedienen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Erbringung einer Leistung durch die Auftragnehmerin notwendigen Informationen, Sachmittel etc. unverzüglich der Auftragnehmerin in der vereinbarten Form zugänglich zu machen.
3.) Auftragserteilung
a. Die Auftragserteilung erfolgt schriftlich und ist für beide Seiten verbindlich. Die Auftragnehmerin hat keine im schriftlichen Vertrag nicht enthaltenen Zusagen gemacht und es sind keine weiteren mündlichen Vereinbarungen getroffen worden.
Die Auftragnehmerin ist bis zur Erteilung eines Auftrages für drei Monate an ein von ihr erklärtes Angebot gebunden.
b. Alle Konzepte, Ideen und Planungen sind geistiges Eigentum der Auftragnehmerin und als solches urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe an Dritte,gleich zu welchem Zweck, ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin gestattet. Zuwiderhandlungen werden juristisch verfolgt.
4.) Zahlungsbedingungen
a. Die von der Auftragnehmerin genannten Preise sind Endpreise. Eine ggf.zu zahlende gesetzliche Mehrwertsteuer wird ausgewiesen.
b. Die Rechnungen sind vom Auftraggeber ohne Abzüge innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungserhalt bzw. It. der im Angebot/ Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen auszugleichen. Seminargebühren sind spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn zu zahlen.
5.) Haftung
a. Die Haftung der Auftragnehmerin wird ausgeschlossen, mit Ausnahme der Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, sowie für Schäden im Sinne von § 309 Nr. 7a BGB.
Unberührt bleibt auch die Haftung für Schäden, die aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten der Auftraggeber!n resultieren. Die Haftung beschränkt sich insoweit aber auf für die Auftraggeberin objektiv vorhersehbare und/ oder vertragstypische Schäden.
b. Die Auftragnehmerin haftet insbesondere nicht für Schäden, die bei dem Auftraggeber oder Dritten dadurch entstehen, dass Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger nicht von der Auftragnehmerin zu vertretener Gründe kurzfristig abgesagt oder verschobenwerden müssen.
c. Die Auftragnehmerin kann nicht haftbar gemacht werden für nicht vertragsgemäß erbrachte Leistungen, wenn Informationen, die zur Erbringung dieser Leistung erforderlich sind, der Auftragnehmerin entweder vorenthalten oder nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich gemacht worden sind.
d. Die Auftragnehmerin ist von der Psychotherapeuten kam mer NRW gemäß § 5 Abs. III S. I und S. 4 der Fortbildungsordnung als Veranstalter akkreditiert und hiernach berechtigt, von ihr selbst in eigener Verantwortung geplante und durchgeführte psychotherapeutische Fortbildungsmaßnahmen der Kategorien A-C der Fortbildungsordnung gemäß § 4 Abs. II in Verbindung mit Anlage 2 der Fortbildungsordnung eigenständig mit Punkten zu bewerten.
Die Psychotherapeuten kam mer kann diese Bewertung ändern oder gänzlich aufheben. Für daraus resultierende Schäden der Teilnehmer haftet die Auftragnehmerin nur, wenn die Änderung oder Aufhebung der Bewertung darauf beruht, dass bei der Vergabe der Fortbildungspunkte grob fahrlässig oder vorsätzlich Bewertungsvorgaben der Psychotherapeutenkammer NRW missachtet worden sind. Hierdurch wird die gesetzliche Beweislastverteilung nicht geändert.
e. Ein Schadensersatzanspruch erlischt, soweit er nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat,gerichtlich geltend gemacht worden ist
f. Die Veranstalterhaftpflicht (Sachwert- und Personenversicherung sowie weitere Versicherungen) obliegt der Auftragnehmer in nur bei ihren eigenen Veranstaltungen. Im Übrigen obliegt sie dem jeweiligen Auftraggeber.
6.) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder lückenhaft sein, hat dies auf die Wirksamkeit der übrigen Regelungen keinen Einfluss. Anstelle einer unwirksamen Klausel oder lückenhaften Regelung tritt dann eine rechtlich zulässige Bestimmung, die nach dem Parteiwillen dem Vertragszweck am nächsten kommt.
II. Bedingungen für Seminare und Supervisionen
I.) Teilnahmebedingungen
a. Für Seminare/ Supervisionen, die im Rahmen von Ausbildungscurricula verschiedener Fach- und Dachgesellschaften angeboten werden, gelten die Richtlinien dieser Fach- und Dachgesellschaften.
b. Für Seminare, die nicht im vorgenannten Rahmen angeboten werden, gelten die für diese Seminare ausgeschriebenen Einzelbedingungen.
c. Die Teilnahme an einer der vorbezeichneten Veranstaltungen kann einem Teilnehmer vom Seminarleiter/ Supervisor oder von der Auftragnehmerin ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
2.) Anmeldung
a. Die Anmeldung zu Seminaren/ Supervisionen erfolgt schriftlich und ist für beide Seiten verbindlich.
b. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung durch die Auftragnehmerin stehen die angemeldete Person und die Auftragnehmerin in einem Vertragsverhältnis. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind hierfür bindend.
3.) Umbuchungen von Veranstaltungen seitens des Teilnehmers
Bei Umbuchungen von Veranstaltungen wird eine Gebühr in Höhe von 25,- € zur Deckung der entstehenden Verwaltungskosten erhoben.
4.) Stornierungen von Anmeldungen seitens des Teilnehmers
a. Eine Abmeldung von einem Seminar/ einer Supervision ist grundsätzlich schriftlich vorzunehmen.
b. Erfolgt keine schriftliche Abmeldung ist die Seminargebühr in jedem Fall in voller Höhe zu entrichten.
c. Bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die schriftliche Abmeldung bei Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 25 €. möglich. Bei späterem Rücktritt wird die gesamte Teilnehmergebühr einbehalten/ noch fällig, wenn nicht ein Ersatzteilnehmer oder Nachrücker (Warteliste) den Platz einnimmt.
5.) Stornierungen von Seminaren/ Supervisionen seitens der Auftragnehmerin
a. Bei Ausfall eines Seminars/ einer Supervision erhält der Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr zurückerstattet. Es besteht auch bei kurzfristiger Absage (z.B. wegen Erkrankung des Dozenten) kein Anspruch auf Wiederholung oder Entschädigung.
b. Eine rechtzeitige Benachrichtigung über den Ausfall eines Seminars/
einer Supervision kann nur erfolgen wenn:
aa. der Teilnehmer sich bis spätestens zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn angemeldet hat.
bb. die Auftragnehmerin rechtzeitig Kenntnis vom Ausfall des Seminars/ der Supervision erlangt hat.
III. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle vertraglich zu erbringenden Leistungen und Gerichtsstand ist nach Maßgabe der §§ 29.38.40 ZPO Krefeld.